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Für 2020 abgesagt: Workshop der GTFCh 1.- 2. Oktober 2020 in Mainz

Aufgrund der aktuellen Lage fällt leider der geplante Workshop aus.


 

Ort

Der Workshop findet im Hörsaal des Insituts für Rechtsmedizin Mainz statt

Programm 


 

Donnerstag, den 01. Oktober 2020

11:00 – 12:30 Uhr             Anmeldung mit kleinem Imbiss (Hörsaal Rechtsmedizin)
12:30 – 12:50 Uhr             Begrüßung durch Prof. Germerot und Dr. Heß/PD Dr. Röhrich/Dr. Kaufmann mit                                                 anschl. Gruppenfoto
12:50 – 13:00 Uhr             Gruppeneinteilung, Wechsel zu den Stationen 1-8
13:00 – 13:45 Uhr             Station 1
13:55 – 14:40 Uhr             Station 2
14:40 – 15:20 Uhr             Kaffeepause
15:20 – 16:05 Uhr             Station 3
16:15 – 17:00 Uhr             Station 4
ab 17:00 Uhr                     Stadtführung in Gruppen, Start vor dem Insitut für Rechtsmedizin, Endpunkt:                                                       Proviant-Magazin Mainz

ab ca. 18.30 / 19 Uhr Abendveranstaltung im Proviant-Magazin Mainz

 

Freitag, den 02. Oktober 2020

09:00 – 09:45 Uhr             Station 5
09:55 – 10:40 Uhr             Station 6
10:40 – 11:15 Uhr             Kaffeepause
11:15 – 12:00 Uhr             Station 7
12:10 – 12:55 Uhr             Station 8
13:00 – 13:30 Uhr             Abschlussbesprechung
ab 13:30 Uhr                     Imbiss und Ende des Workshops

 

Stationen

  1. Minor cannabinoids - Analytik und Anwendungsmöglichkeiten (A. Scheunemann; IRM Mainz und M. Krämer; IRM Bonn)
  2. Enantioselektive LC-MS/MS-Analytik von Stimulantien - Anwendungsmöglichkeiten - (M. Losacker; IRM Mainz)
  3. Die Physik in der Forensik - Praktische Fallbeispiele (S. Axmann; IRM Mainz)
  4. Die forensische Altersbestimmung (Th. Riepert; IRM Mainz)
  5. Der Cannabisrezeptor und seine Liganden: Bestimmung der Rezeptoraffinität  von (synthetischen) Cannabinoiden an Cannabinoidrezeptoren mittels Radioligandbindungsstudien (C. Schoeder; IPh Bonn)
  6. Hochauflösende Massenspektrometrie: Detektion neuer Psychoaktiver Substanzen im Rahmen des Unknown Screenings nach automatisierter Festphasenextraktion (J-N Kleis; IRM Mainz)
  7. Drogendetektion in Justizvollzugsanstalten mittels tragbarem Ionenmobilitätsspektrometer (S. Metternich; LKA Rheinland Pfalz)
  8. Gutachtenstation: Alkoholrückrechnung und Nachtrunk (Th. Kaufmann; IRM Mainz)
  9. Industrieausstellung

 

Anmeldung und Kapazitäten

Die Anmeldung ist nur online über www.gtfch.org möglich. Ein genaues Datum, ab wann Anmeldungen möglich sind, wird Ihnen zeitnah mitgeteilt. Die Annahmebestätigung oder Absage gemäß u.g. Zulassungsbedingungen erhalten Sie bis 01.08.2020. Die Teilnehmerzahl ist auf 110 Teilnehmer begrenzt. Folgende Zulassungskriterien / Prioritäten werden bei der Annahme von Anmeldungen zu Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen berücksichtigt:

  1. Anmeldungen von GTFCh-Mitgliedern haben grundsätzlich Vorrang vor Anmeldungen von Nichtmitgliedern.
  2. Nichtmitglieder, die einen Antrag auf Mitgliedschaft gestellt haben, sind GTFCh-Mitgliedern gleichzustellen, sofern ihr Antrag auf Mitgliedschaft bereits bei der Geschäftsstelle eingegangen und vollständig ist.
  3. Ergibt sich aus den vorgenannten Kriterien keine Priorität, werden die Anmeldungen in der Reihenfolge des Eingangs und Institutszugehörigkeit berücksichtigt. Zugehörige zu Instituten, welche in den vergangenen Jahren Workshops und Fortbildungen ausgerichtet haben bzw. in den Folgejahren ausrichten werden, werden bevorzugt.

 

Teilnahmegebühr

  • Die Teilnahmegebühr ist nach Annahmebestätigung per Mail (bis 01.08.2020) zahlbar bis 31.08.2020.
  • Die Teilnahmegebühr beträgt 100 €.
  • Die Teilnahmegebühr ist nach der Annahmebestätigung bis zum 31.08.2020 spesenfrei auf das Konto der Universitätsmedizin Mainz zu überweisen, das dann in der Annahmebestätigung angegeben wird.
  • Bitte denken Sie an das Einpflegen des in der Mail angegebenen Verwendungszwecks!
  • Bei Zahlungseingang nach dem 31.08.2020 wird ein Aufschlag von 50 € fällig, der spätestens vor Beginn der Veranstaltung bezahlt werden muss.
  • Barzahlung vor Ort ist nicht möglich.